Mittwoch, 3. Dezember 2008

Neuer Anlauf zum BKA-Schnüffelgesetz: Große Koalition verfolgt Vorhaben verbissen weiter

Einigung zwischen CDU/CSU und SPD auf leicht abgeschwächtes BKA-Gesetz
Bundesinnenminister Schäuble, Bundesjustizministerin Zypries und weitere hochrangige Vertreter der Großen Koalition haben sich gestern auf ein leicht abgeschwächtes BKA-Gesetz geeinigt. Sollte es den Bundestag und Bundesrat passieren, könnte es zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die letzte Hoffnung liegt – wie so oft, wenn es um Schäuble geht, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Kosmetische Änderungen
Der Horrorkatalog von Einschränkungen der Privatsphäre, der Einbruch in Wohnungen zur Installation von Minikameras und Mikrofonen bleibt auch in der neuen Einigung vorhanden. Der einzige Unterschied zur vom Bundesrat abgelehnten Variante liegt nun darin, daß BKA-Ermittler im Eilfall bei der Onlinedurchsuchung keine nachträgliche richterliche Erlaubnis einholen, sondern die vom BKA gesammelten und aufbereiteten Daten erst nach der Bestätigung eines Richters weiterverwenden kann.
Mit dieser kosmetischen Feinheit sollen die widerspenstigen Bundesländer gewonnen werden, in denen die Landesverbände der SPD nicht der Bundeslinie gefolgt sind, wie z.B. bei der in Sachsen regierenden Großen Koalition (wobei sich „groß“ auf die klassische schwarz-rote Bezeichnung bezieht, nicht auf die Größe).
Noch besteht die Hoffnung, daß die Landesregierungen mit Grünen, FDP und Linken dieses Vorhaben wie schon zuvor geeint ablehnen und damit die Macht des Bundesrates im institutionellen Gefüge Deutschlands zur Geltung kommen lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt gab es allerdings noch keine Statements in dieser Richtung.

Folgen und Widerstandsrecht
Wenn dieses Gesetz nicht verhindert wird, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht nur mit einem Schritt, sondern einem großen Sprung dem Ziel eines Polizeistaates nähergekommen. Die Zeit vereinzelter Demonstrationen, soviele Teilnehmer sie auch haben mögen, ist langsam vorbei, denn die Regierung ist unfähig, Lehren aus dem Unmut und der damit vorgebrachten Kritik zu ziehen. Dann ist die Zeit reif für einen Generalstreik, der solange andauern muß, bis die Polizeistaatsfanatiker, die Militarisierungsfanatiker und die neoliberalen Ideologen zurückgetreten sind und ein für alle Mal der Auflösung dieser Republik bei gleichzeitiger Mißachtung der grundgesetzlichen Bürgerrechte und des Sozialstaatsgebots die rote Karte gezeigt worden ist.
Wenn diese Regierung den Kurs ungebremst fortsetzt, bleibt keine andere Wahl mehr, als das Widerstandsrecht im Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 4 in Anspruch zu nehmen – hier im Wortlaut:

Art 20 Grundgesetz:
  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.